Maklerprovision 2026: Bestellerprinzip beim Hausverkauf

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Maklerprovision 2026: Bestellerprinzip beim Hausverkauf

13. Februar 2026 · 8 Min. Lesezeit

Wer eine Eigentumswohnung in Nürnberg-Maxfeld oder ein Einfamilienhaus in Erlangen-Bruck verkauft, bewegt sich seit Dezember 2020 in einem gesetzlich neu geordneten Provisionsrahmen. Die §§ 656a bis 656d BGB haben die Vergütungslogik für Wohnimmobilientransaktionen grundlegend verändert und damit auch die Art, wie Verkäufer, Käufer und Makler miteinander verhandeln. Das Bestellerprinzip bei der Maklerprovision ist für Eigentümer kein bürokratisches Detail, sondern ein strategisch relevanter Parameter, der den gesamten Vermarktungsprozess beeinflusst.

Das geteilte Bestellerprinzip verpflichtet seit dem 23. Dezember 2020 jeden Auftraggeber einer Maklertätigkeit beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher, mindestens die Hälfte der vereinbarten Provision selbst zu tragen. Wer den Makler beauftragt und bezahlt, kann diese Kosten nicht vollständig auf den Käufer überwälzen. Die hälftige Teilung ist gesetzliche Untergrenze, keine Obergrenze.

Was §§ 656a–d BGB konkret regeln

Die neuen Paragrafen gelten ausschließlich für Verbrauchergeschäfte, also Transaktionen, bei denen der Käufer als Privatperson handelt, und beschränken sich auf Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser als Kaufgegenstände. Gewerbliche Transaktionen, Mehrfamilienhäuser und Grundstücke ohne Bebauung fallen nicht unter diese Regelung, weshalb in der Praxis der Metropolregion Nürnberg sorgfältig unterschieden werden muss, welches Objekt welchem Regime unterliegt.

Für die betroffenen Objekttypen gilt das Halbteilungsprinzip. Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt und mit ihm eine Provision von 3,57 Prozent des Kaufpreises einschließlich Mehrwertsteuer vereinbart, darf der Makler vom Käufer höchstens denselben Betrag verlangen. Eine vollständige Übernahme der Provision durch den Käufer ist bei Verbraucherkaufverträgen unzulässig, sofern der Makler nicht ausschließlich auf Seiten des Käufers tätig war, also ein klassischer Suchauftrag vorliegt. Die gesetzliche Formulierung schließt zudem aus, dass die Pflicht zur Zahlung der Käuferprovision vor dem verbindlichen Abschluss des Kaufvertrages entsteht, was manipulative Vorvertragsgestaltungen ausschließen soll.

Daneben bleibt die Innenprovision als Modell zulässig, bei dem ausschließlich der Verkäufer den Makler vergütet und der Käufer keine Provision zahlt. Dieses Modell gewinnt in Marktsegmenten Bedeutung, in denen eine volle Kaufnebenkosten-Last die Entscheidungsreife des Käufers verzögert und damit den Verhandlungsspielraum des Verkäufers erodiert.

Wie Käufer die Provision in ihre Zahlungsbereitschaft einrechnen

Der ökonomische Mechanismus hinter der Provisionsregelung ist für Verkäufer entscheidend, wird aber häufig unterschätzt. Ein Käufer, der für eine Eigentumswohnung in Fürth-Stadtpark eine maximale Liquidität hat, kalkuliert seinen Kaufpreis nicht isoliert, sondern zusammen mit den Erwerbsnebenkosten. Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 Prozent, Notar- und Grundbuchkosten liegen erfahrungsgemäß bei circa 1,5 bis 2 Prozent, und die Käuferprovision von 3,57 Prozent addiert sich zu einem Gesamtaufwand von nahezu neun Prozent oberhalb des Kaufpreises. Dieser Aufwand wird von einem rational kalkulierenden Käufer im Kopf subtrahiert, bevor er sein Angebot formuliert.

Das bedeutet in der Praxis: Eine Eigentumswohnung, für die ein Käufer bei null Provision 600.000 Euro zu zahlen bereit wäre, wird von demselben Käufer bei voller Käuferprovision mit einem Gebot von circa 578.000 Euro angeboten, weil er seine Gesamtbelastung konstant halten muss. Die Provision senkt rechnerisch nicht nur den Netto-Kaufpreis, den der Käufer bietet, sondern beeinflusst auch die Anzahl der finanzierungsfähigen Kaufinteressenten, da Banken die Erwerbsnebenkosten häufig nicht mit finanzieren und auf Eigenkapital bestehen.

In der Metropolregion zeigt sich diese Dynamik besonders deutlich in Lagen mit hohem Ersteigerungswettbewerb wie Nürnberg-Maxfeld oder der Erlanger Südstadt, wo Objekte mit solider Substanz auf eine tiefe Schicht qualifizierter Interessenten treffen. Eine durchdachte Preisarchitektur muss die Provisionslast als Teil der Bieterkalkulation modellieren, nicht als nachgelagerte Kostenstelle.

Was vereinbart werden darf und was nicht

Die gesetzliche Grenze ist eindeutig, aber die Gestaltungsspielräume innerhalb dieser Grenze sind erheblich. Zulässig sind alle Varianten, bei denen der Verkäufer mindestens die Hälfte der Gesamtprovision trägt, also eine hälftige Teilung von jeweils 3,57 Prozent genauso wie eine Struktur von 5 Prozent Verkäuferseite und 1 Prozent Käuferseite. Zulässig ist auch die vollständige Innenprovision ohne jede Käuferbeteiligung. Nicht zulässig ist dagegen eine Struktur, bei der der Käufer mehr zahlt als der Verkäufer, wenn der Makler den Auftrag vom Verkäufer erhalten hat.

Eine häufige Fehlannahme ist, dass die Teilung zwingend symmetrisch sein müsse. Das Gesetz schreibt nur vor, dass der Auftraggeber mindestens das trägt, was der Andere zahlt. Flexibilität besteht also zugunsten des Käufers, nicht zugunsten des Maklers oder des Verkäufers. Für Nürnberger Eigentümer, die in einem Segment mit starker Käufernachfrage verkaufen, kann es unter Umständen sinnvoller sein, die Provision vollständig intern zu tragen und damit das Angebot für den Käufer rechnerisch attraktiver zu machen. Ob diese Entscheidung den Verkaufserlös netto erhöht oder senkt, hängt von der Tiefe der Nachfrage und der Liquiditätssituation der Kaufinteressenten ab, die im Rahmen einer Marktvalidierung zu ermitteln ist.

Bestpreis trotz Provision: Wie professionelle Mandatsbegleitung schützt

Eine verbreitete Befürchtung bei Eigentümern ist, dass die Provisionspflicht den erzielbaren Preis strukturell senkt. Diese Befürchtung ist berechtigt, wenn der Vermarktungsprozess reaktiv gestaltet wird. Sie ist unberechtigt, wenn der Prozess aktiv gesteuert wird. Der Unterschied liegt nicht in der Provision als solcher, sondern in der Fähigkeit, Interessenten in eine Wettbewerbssituation zu bringen, bevor die Verhandlung beginnt.

Das zweistufige Vermarktungssystem von Davis & Partner folgt genau dieser Logik. In der ersten Stufe wird das Objekt ausschließlich dem Inner Circle qualifizierter Kaufinteressenten präsentiert, bevor eine externe Platzierung erfolgt. Dieser Kreis umfasst vorgeprüfte Käufer, die über ausreichend Eigenkapital verfügen und einen hohen Beleihungsauslauf nicht benötigen, wodurch Finanzierungsrisiken und Verhandlungsaufhänger von vorneherein reduziert werden. Bereits in dieser ersten Stufe entsteht eine stille Bieterdynamik, die dem Verkäufer eine Position der Stärke sichert, bevor überhaupt ein erstes Angebot auf dem Tisch liegt.

Die bankenreife Objektakte beschleunigt diesen Prozess erheblich. Ein vorbereitetes Paket mit aktuellen Grundbuchauszügen, Teilungserklärung, Nebenkostenabrechnungen, Energieausweis, Grundrissen und einer strukturierten Mängeldokumentation signalisiert dem Käufer und seiner finanzierenden Bank, dass das Objekt ohne informatorische Lücken verhandelt werden kann. Diese Vollständigkeit beschleunigt die Finanzierungsprüfung, erhöht die Entscheidungsreife des Käufers und reduziert den Zeitdruck auf der Verkäuferseite, der in der Praxis als versteckter Preissenker wirkt.

Für Objekte in Lagen wie Nürnberg-Eibach, wo freistehendes Eigentum mit Garten auf eine Käufergruppe trifft, die Wert auf solide Bausubstanz und ausreichend Außenfläche legt, ist die Vollständigkeit der Unterlagen oft der entscheidende Schritt zwischen einem Angebot, das unter dem aufgerufenen Preis liegt, und einem Angebot, das ihn erfüllt. Käufer in diesem Segment finanzieren häufig konservativ und verlangen Sicherheit durch Dokumentation. Die Objektakte ist in diesem Kontext kein bürokratisches Formular, sondern ein Preissicherungsinstrument.

Der interne Link zu unserer Übersicht über den Hausverkauf in Nürnberg gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über alle Schritte von der Wertermittlung bis zur Beurkundung.

Lokale Besonderheiten in der Metropolregion

Nürnberg ist keine homogene Marktlandschaft. Wer ein Reihenmittelhaus in Mögeldorf vermarktet, arbeitet mit einer anderen Käuferstruktur als jemand, der eine kernsanierte Altbauwohnung in der Nürnberger Südstadt oder eine Doppelhaushälfte im fürther Stadtteil Stadtpark anbietet. Die Provisionsfrage wirkt in diesen Segmenten unterschiedlich.

In Erlangen-Bruck, einem Stadtteil mit starker Nachfrage durch Familien und Universitätspersonal, treffen Eigentümer regelmäßig auf Käufer mit solidem Einkommen, aber begrenztem freien Eigenkapital. Für diese Käufergruppe ist die Nebenkosten-Last besonders spürbar, weil jeder Prozentrpunkt über dem Kaufpreis als Eigenkapital vorzuhalten ist. Eine Provisionsstruktur, die den Käuferaufwand reduziert, kann hier die Zahl der finanzierungsfähigen Interessenten erweitern und damit den Wettbewerb um das Objekt intensivieren.

In Nürnberg-Maxfeld dagegen, wo urbane Lagen mit guter ÖPNV-Anbindung auf kapitalstarke Käufer treffen, spielt die Provision eine geringere psychologische Rolle. Hier ist die diskrete Verhandlungsführung gegenüber einem vorgeprüften Bieterkreis entscheidender als die formale Provisionsstruktur. Der erzielte Preis hängt weniger davon ab, ob zwei oder vier Prozent Käuferprovision vereinbart sind, als davon, ob der Verkäufer in der Verhandlungsphase eine Position der Stärke halten kann.

Für Eibach und vergleichbare Lagen mit größerem Eigenheimbestand aus den 1960er und 1970er Jahren gilt besonders: Die Preisarchitektur muss neben der Provision auch die Frage der Sanierungsbedarfe modellieren, die potenzielle Käufer in ihre Angebote einrechnen. Wer hier transparent kommuniziert und gleichzeitig die Provision so strukturiert, dass der Kaufpreis rechnerisch möglichst wenig durch Nebenkosten belastet wird, positioniert sein Objekt günstig im Wettbewerb mit vergleichbaren Angeboten in der Umgebung.

Häufige Fragen zur Maklerprovision 2026

Gilt das Bestellerprinzip auch für Mehrfamilienhäuser? Nein. Die §§ 656a–d BGB regeln ausschließlich Kaufverträge über Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Käufer als Verbraucher handelt. Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke gelten weiterhin die allgemeinen Regeln, und die Provision kann vertraglich frei zwischen den Parteien gestaltet werden.

Was passiert, wenn Käufer und Verkäufer dieselbe Provision vereinbaren wollen? Das ist vollkommen zulässig. Die hälftige Teilung der Provision ist der Minimalstandard des Gesetzes, nicht die einzige erlaubte Variante. Eine vollkommen symmetrische Aufteilung von jeweils 3,57 Prozent entspricht dem typischen Marktstandard in Bayern und ist weder für Verkäufer noch für Käufer ein rechtliches Problem.

Kann der Verkäufer die gesamte Provision tragen, um den Käufer zu entlasten? Ja. Die vollständige Innenprovision, bei der ausschließlich der Verkäufer die Maklervergütung trägt, ist rechtlich einwandfrei. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von der Marktlage und der Käuferstruktur in der jeweiligen Lage ab. In Segmenten mit knappem Eigenkapital auf Käuferseite kann diese Entscheidung den Bieterkreis erweitern und damit den Nettoerlös erhöhen.

Wann entsteht die Zahlungspflicht des Käufers für die Provision? Nach § 656d BGB darf die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung der Maklerprovision nicht entstehen, bevor der Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. Klauseln, die den Käufer schon vor Beurkundung zur Zahlung verpflichten oder einen Vorvertrag mit Provisionspflicht knüpfen, sind unwirksam.

Wie wirkt sich die Provision auf die Finanzierung aus? Banken in Deutschland finanzieren in aller Regel nur den Kaufpreis und lassen Erwerbsnebenkosten einschließlich Provision als Eigenkapitalposition unberührt. Ein Käufer mit begrenztem freiem Eigenkapital wird durch eine hohe Provision faktisch aus dem Markt gedrängt, auch wenn seine Bonität für den Kaufpreis selbst ausreicht. Für Verkäufer bedeutet das: Eine höhere Käuferprovision kann die Zahl der finanzierungsfähigen Interessenten reduzieren, was bei schwächerer Nachfrage direkt auf den erzielbaren Preis durchschlägt.

Gilt das Bestellerprinzip auch für ausländische Käufer? Das deutsche Recht gilt für alle Transaktionen, bei denen das betreffende Objekt in Deutschland belegen ist. Nationalität oder Wohnsitz des Käufers spielen keine Rolle. Ausländische Käufer, die als Verbraucher handeln, genießen denselben Schutz wie inländische Privatpersonen.

Wie unterscheidet sich die Provision bei einer Doppelhaushälfte von der bei einer Eigentumswohnung? Rechtlich nicht. Die §§ 656a–d BGB unterscheiden nicht nach Wohnform, sondern nach dem Zweck des Gebäudes. Sowohl Doppelhaushälften als auch Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen unterliegen dem Halbteilungsprinzip, sofern sie zu Wohnzwecken genutzt werden und der Käufer als Verbraucher handelt.

Christoffer Davis

Christoffer Davis

Immobilienmakler (IHK)

Immobilienbewerter (IHK)

Struktur im Hintergrund. Verantwortung im Vordergrund.

Unverbindlich. Persönlich. Vertraulich.

Unterschrift Christoffer Davis

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