01Erbschaftssteuer
Die erste Klippe betrifft die Erbschaftssteuer. Der Gesetzgeber sieht persönliche Freibetraege vor, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Kinder verfuegen aktuell über einen deutlich hoeheren Freibetrag als Geschwister, Nichten oder nicht verwandte Erben. Gerade in Erlangen, wo Einfamilienhaeuser in etablierten Lagen wie Sieglitzhof oder am Burgberg regelmaessig Verkehrswerte erreichen, die nicht jeden Freibetrag schonen, kann ein scheinbar moderates Familienhaus eine spuerbare Steuerlast ausloesen. Wie das Finanzamt den Wert ansetzt, folgt dem Bewertungsgesetz und weicht in der Praxis oft vom erzielbaren Marktpreis ab. Eine fundierte Wertindikation am Anfang verhindert spaeter unangenehme Überraschungen.