01Erbschaftssteuer
Die erste Klippe betrifft die Erbschaftssteuer. Der Gesetzgeber sieht persönliche Freibeträge vor, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten. Kinder verfügen aktuell über einen deutlich höheren Freibetrag als Geschwister, Nichten oder nicht verwandte Erben. Gerade in Erlangen, wo Einfamilienhäuser in etablierten Lagen wie Sieglitzhof oder am Burgberg regelmäßig Verkehrswerte erreichen, die nicht jeden Freibetrag schonen, kann ein scheinbar moderates Familienhaus eine spürbare Steuerlast auslösen. Wie das Finanzamt den Wert ansetzt, folgt dem Bewertungsgesetz und weicht in der Praxis oft vom erzielbaren Marktpreis ab. Eine fundierte Wertindikation am Anfang verhindert später unangenehme Überraschungen.