01Erbschaftssteuer
Die erste Klippe ist die Erbschaftssteuer. Der Gesetzgeber gewährt persönliche Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsverhältnis stark variieren. Bei einem geerbten Reihenhaus in der Forchheimer Innenstadt oder einem freistehenden Wohnhaus in Buckenhofen kann der ermittelte Verkehrswert diese Freibeträge schnell übersteigen. Das Finanzamt setzt den Bewertungsmassstab nach dem Bewertungsgesetz an, der nicht immer dem realisierbaren Marktwert entspricht. Wer ohne fachliche Prüfung in die Korrespondenz geht, riskiert eine überhöhte Steuerlast. Eine sachverständige Gegenargumentation ist hier oft entscheidend – wir verweisen auf die jeweils zuständigen Fachpartner, ohne selbst steuerlich zu beraten.