01Erbschaftssteuer
Die erste Klippe ist die Erbschaftssteuer. Der Gesetzgeber gewaehrt persönliche Freibetraege, die je nach Verwandtschaftsverhaeltnis stark variieren. Bei einem geerbten Reihenhaus in der Forchheimer Innenstadt oder einem freistehenden Wohnhaus in Buckenhofen kann der ermittelte Verkehrswert diese Freibetraege schnell übersteigen. Das Finanzamt setzt den Bewertungsmassstab nach dem Bewertungsgesetz an, der nicht immer dem realisierbaren Marktwert entspricht. Wer ohne fachliche Prüfung in die Korrespondenz geht, riskiert eine überhoehte Steuerlast. Eine sachverstaendige Gegenargumentation ist hier oft entscheidend – wir verweisen auf die jeweils zustaendigen Fachpartner, ohne selbst steuerlich zu beraten.