Die lineare Gebäude-AfA bei Wohnimmobilien ist nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG standardmäßig mit zwei Prozent auf 50 Jahre Nutzungsdauer kalkuliert. Diese pauschale Annahme passt für viele Bestandsobjekte aus den 1950er- bis 1980er-Jahren nicht zur Realität: Tatsächlich aufgebrauchte Bausubstanz, technische Veralterung und fehlende Grundmodernisierung führen zu einer deutlich kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer als das Gesetz typisiert.
Genau hier setzt die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG an: Wird eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen, lässt sich der AfA-Satz entsprechend erhöhen. Ein Beispiel verdeutlicht den Hebel: Bei einem Gebäudewert von 600.000 Euro liegt die Standard-AfA bei 12.000 Euro pro Jahr. Wird über das Gutachten eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren nachgewiesen, steigt die jährliche AfA auf 24.000 Euro – also eine zusätzliche absetzbare Position von 12.000 Euro pro Jahr. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 42 Prozent entspricht das einer Steuerersparnis von rund 5.040 Euro jährlich.
Hochgerechnet auf eine typische Haltedauer von zehn bis fünfzehn Jahren entstehen so kumulierte Liquiditätsvorteile im fünfstelligen Bereich. Diese rechnerische Wirkung ist der eigentliche Hebel, den die Davis & Partner - Logik bei vermieteten Bestandsobjekten systematisch prüft – als Bestandteil der strategischen Sicht auf Marktwert, Vermarktung und steuerliche Strukturierung.