Immobilienverkauf bei laufender Finanzierung: Wege

Was ist Ihre Immobilie aktuell wert?

Jetzt Immobilienwert in 10 Schritten ermitteln

Immobilienverkauf bei laufender Finanzierung: Wege

23. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Wer eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder ein Einfamilienhaus in Nürnberg verkaufen möchte, steht häufig vor einer Ausgangslage, die viele unterschätzen: Das Objekt ist noch finanziert, die Zinsbindung läuft noch mehrere Jahre, und die Bank ist ein stiller, aber gewichtiger Dritter im Raum. Der Immobilienverkauf bei laufender Finanzierung ist kein Sonderfall – er ist in der Nürnberger Praxis Alltag. Was zählt, ist die richtige Entscheidung über den Weg, den man wählt.

Bei laufender Finanzierung gibt es für Eigentümer in Nürnberg im Wesentlichen drei strukturelle Optionen: die vollständige Ablösung des Darlehens mit etwaiger Vorfälligkeitsentschädigung, die Schuldübernahme durch den Käufer mit Zustimmung der finanzierenden Bank sowie die Übertragung der Finanzierung auf eine neue Anschluss-Immobilie. Welcher Weg wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von Restlaufzeit, Zinssatz, Marktlage und der individuellen Lebenssituation ab – und erfordert eine fundierte Entscheidungsreife, bevor der Vermarktungsprozess startet.

Weg eins: Ablösung des Darlehens und Vorfälligkeitsentschädigung

Der häufigste Weg in der Nürnberger Praxis ist die vollständige Rückzahlung des Darlehens aus dem Kaufpreis. Der Notarvertrag sieht dabei üblicherweise vor, dass ein Teil des Kaufpreises direkt an die finanzierende Bank geht, die im Gegenzug die Löschungsbewilligung für die Grundschuld erteilt. Dieser Ablauf ist klar, rechtssicher und für alle Beteiligten gut planbar.

Die entscheidende Variable ist die Vorfälligkeitsentschädigung. Banken berechnen diesen Ausgleich, wenn ein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückgezahlt wird. Die Höhe richtet sich nach dem Zinssatz, dem aktuellen Marktzins und der verbleibenden Laufzeit. In Zeiten niedriger Zinssätze, die in den Jahren vor 2022 abgeschlossen wurden, kann die Vorfälligkeitsentschädigung erheblich ausfallen – in einzelnen Fällen mehrere Zehntausend Euro betragen. Ich sehe in der Praxis immer wieder, dass Eigentümer diesen Kostenfaktor zu spät in ihre Kalkulation einbeziehen und der Nettoerlös dann geringer ausfällt als erwartet.

Eine bankenreife Objektakte enthält daher von Beginn an auch die Darlehensunterlagen und eine Anfrage bei der Bank nach dem aktuellen Ablösebetrag. So entsteht Preisarchitektur auf echter Basis statt auf Schätzung.

Weg zwei: Schuldübernahme durch den Käufer

Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass der Käufer das laufende Darlehen des Verkäufers übernimmt und nahtlos weiterführt. Für Verkäufer klingt das zunächst attraktiv, weil keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. In der Praxis ist dieser Weg jedoch selten gangbar.

Die Bank muss der Schuldübernahme ausdrücklich zustimmen, was eine vollständige Bonitätsprüfung des Käufers voraussetzt. Stimmt die Bank zu, muss außerdem der bestehende Zinssatz für beide Seiten akzeptabel sein – und das ist in einem Umfeld, in dem sich Zinsniveaus stark verschoben haben, keine Selbstverständlichkeit. Ein Käufer, der heute eine günstige Finanzierung aus 2019 übernehmen kann, profitiert erheblich. Für den Verkäufer entsteht allerdings das Risiko, dass die Bonitätsprüfung zu Verzögerungen führt oder die Bank am Ende ablehnt.

Davis & Partner koordiniert in solchen Konstellationen die Abstimmung zwischen Verkäufer, Käufer und Bank frühzeitig. Wenn Schuldübernahme als Option ins Spiel kommt, kläre ich zuerst die Grundsatzbereitschaft der Bank, bevor diese Option in der Vermarktung kommuniziert wird. Diskrete Verhandlungsführung bedeutet hier, keinen Käufer mit einer Option zu locken, die die Bank am Ende nicht trägt.

Auch beim Beleihungsauslauf gibt es Einschränkungen: Übersteigt der Kaufpreis den damaligen Beleihungswert deutlich, was bei gestiegenen Nürnberger Marktpreisen häufig der Fall ist, passt das bestehende Darlehen nicht mehr zum neuen Verkehrswert – und die Bank hat wenig Anreiz, unter diesen Bedingungen eine Schuldübernahme zu genehmigen.

Weg drei: Finanzierung auf neue Anschluss-Immobilie übertragen

Wer verkauft, weil er selbst eine andere Immobilie kaufen möchte, hat eine dritte Option: Die laufende Finanzierung wird nicht aufgelöst, sondern auf das neue Objekt übertragen. Banken bezeichnen diesen Vorgang als Objekttausch oder Sicherheitentausch. Das bestehende Darlehen läuft mit denselben Konditionen weiter, nur die Grundschuldbesicherung wechselt vom verkauften auf das neu erworbene Objekt.

Voraussetzung ist, dass die neue Immobilie als Sicherheit geeignet ist und der Beleihungsauslauf im Rahmen bleibt. Diese Variante ist besonders dann wirtschaftlich, wenn der bestehende Zinssatz deutlich unter dem aktuellen Marktniveau liegt – was für Eigentümer mit Finanzierungen aus dem Zeitraum 2019 bis 2021 oft zutrifft. Die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, und der Verkäufer spart erheblich.

In der Nürnberger Praxis kommt dieser Weg häufiger vor als Schuldübernahmen durch Käufer. Die Koordination zwischen dem Verkauf der alten und dem Kauf der neuen Immobilie erfordert jedoch ein sauberes Timing. Idealerweise sind Notartermine und Kaufpreisfälligkeiten so aufeinander abgestimmt, dass keine Liquiditätslücke entsteht.

Marktvalidierung vor der Entscheidung

Bevor man sich für einen der drei Wege entscheidet, braucht es eine belastbare Werteinschätzung der zu verkaufenden Immobilie. Nur wer weiß, welchen Kaufpreis der Nürnberger Markt realistisch hergibt, kann beurteilen, ob der Ablösebetrag abgedeckt wird, ob eine Schuldübernahme für Käufer attraktiv ist oder ob ein Objekttausch wirtschaftlich trägt.

Die Marktvalidierung ist kein Bauchgefühl. Nürnberg bietet eine sehr unterschiedliche Preislandschaft: Wohnungen in der Altstadt und in St. Johannis werden auf einem anderen Niveau gehandelt als Einfamilienhäuser in Langwasser oder Doppelhaushälften im Knoblauchsland. Wer den aktuellen Verkehrswert kennt und mit dem Ablösebetrag der Bank abgleicht, erkennt sofort, welche Spielräume bestehen.

Weitere Hinweise zur Ausgangslage bei finanzierter Immobilie finden sich im Artikel Immobilienverkauf mit laufendem Kredit in Nürnberg. Der vorliegende Artikel konzentriert sich bewusst auf die strukturellen Entscheidungsoptionen.

Davis & Partner: Bankkoordination als Teil des Mandats

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass Eigentümer die Abstimmung mit ihrer Bank als rein private Angelegenheit behandeln – und den Makler erst einschalten, wenn die Bankfrage scheinbar geklärt ist. In der Praxis führt das regelmäßig zu Ineffizienzen.

Davis & Partner übernimmt die Koordination mit der finanzierenden Bank als integralen Bestandteil des Verkaufsmandats. Das bedeutet: Die Anfrage nach dem aktuellen Ablösebetrag inklusive Vorfälligkeitsentschädigung wird systematisch angefordert und in die Preisarchitektur eingebettet. Das zweistufige Vermarktungssystem – zuerst diskrete Präsentation im Inner Circle, dann gegebenenfalls strategische externe Platzierung – setzt voraus, dass alle relevanten Zahlen vor dem ersten Käufergespräch bekannt sind. Nur so entsteht eine Position der Stärke in der Verhandlung.

Christoffer Davis

Christoffer Davis

Immobilienmakler (IHK) · Immobilienbewerter (IHK)

Sie möchten wissen, wie viel Ihre finanzierte Immobilie in Nürnberg nach Ablösung wirklich einbringt? Eine fundierte Bewertung schafft die Entscheidungsgrundlage.

Immobilie jetzt bewerten lassen → Unterschrift

FAQ: Immobilienverkauf bei laufender Finanzierung in Nürnberg

Kann ich meine Nürnberger Immobilie verkaufen, obwohl das Darlehen noch läuft?

Ja. Ein laufendes Darlehen steht einem Verkauf nicht im Wege. Der Kaufpreis wird so strukturiert, dass die Bank aus dem Erlös direkt abgelöst wird. Die Grundschuld wird anschließend gelöscht. Dieser Ablauf ist in der Nürnberger Praxis Standard und wird über den Notar koordiniert.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung und wie wird sie berechnet?

Die Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach dem Zinssatz des bestehenden Darlehens, dem aktuellen Zinsniveau für vergleichbare Laufzeiten und der verbleibenden Zinsbindungsdauer. Je länger die Restlaufzeit und je größer der Abstand zwischen vereinbartem und aktuellem Marktzins, desto höher die Entschädigung. Banken sind verpflichtet, die Berechnung transparent offenzulegen. Eine Anfrage sollte vor dem Vermarktungsstart erfolgen.

Wann ist eine Schuldübernahme durch den Käufer sinnvoll?

Eine Schuldübernahme kommt in Betracht, wenn der Käufer vom bestehenden Zinssatz profitiert, die Bank der Übernahme grundsätzlich offen gegenübersteht und der Beleihungsauslauf zum neuen Verkehrswert passt. In der Praxis erfordert dieser Weg eine enge Abstimmung und ist bei weitem nicht immer genehmigungsfähig.

Was ist ein Objekttausch und für wen ist er geeignet?

Beim Objekttausch bleibt das Darlehen bestehen, die Grundschuldsicherheit wird vom verkauften auf das neu erworbene Objekt übertragen. Dieser Weg ist besonders attraktiv für Eigentümer, die parallel eine neue Immobilie kaufen und einen niedrigen Zinssatz aus früheren Jahren behalten möchten. Er setzt voraus, dass die neue Immobilie als Sicherheit akzeptiert wird.

Wie erfahre ich, ob nach Ablösung ein sinnvoller Nettoerlös bleibt?

Der erste Schritt ist eine belastbare Wertermittlung der Immobilie. Auf dieser Basis lässt sich der Kaufpreis mit dem Ablösebetrag der Bank, der Vorfälligkeitsentschädigung und den Nebenkosten abgleichen. Die kostenlose Immobilienbewertung von Davis & Partner liefert diese Grundlage.

Muss ich den Käufer über die laufende Finanzierung informieren?

Käufer werden über die im Grundbuch eingetragene Grundschuld informiert. Diese ist öffentlich einsehbar. Über die Konditionen des Darlehens besteht keine Informationspflicht gegenüber dem Käufer. Der Kaufvertrag regelt lediglich, dass die Immobilie lastenfrei übergeben wird.

Was passiert, wenn der Verkaufserlös den Ablösebetrag nicht deckt?

Liegt der erzielbare Kaufpreis unter dem Ablösebetrag plus Nebenkosten, spricht man von einer Unterdeckung. In diesem Fall muss der Verkäufer die Differenz aus eigenen Mitteln beisteuern oder mit der Bank eine Teillösung verhandeln. Diese Situation ist in Nürnberg aufgrund der Marktentwicklung der vergangenen Jahre selten, aber nicht ausgeschlossen – etwa bei Objekten mit erheblichem Renovierungsstau.


Weiterlesen: Immobilienverkauf mit laufendem Kredit: Was Eigentümer wissen müssen

Sie tragen sich mit Verkaufsgedanken? Unsere zentrale Ratgeber- und Strategieseite Haus verkaufen in Nürnberg bündelt das gesamte Vorgehen von Davis & Partner.

Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte.

Die dargestellten Inhalte ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Insbesondere bei Fragen zu Immobilienverkäufen, Vertragsgestaltung oder steuerlichen Auswirkungen empfehlen wir ausdrücklich, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.

Aufgrund der Komplexität und der sich stetig verändernden Rechtslage kann jeder Einzelfall unterschiedlich zu bewerten sein. Die bereitgestellten Informationen können daher keine individuelle Lösung abbilden.

Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Vermittlung eines passenden Rechtsanwalts oder Fachberaters. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit an.

Christoffer Davis

Christoffer Davis

Immobilienmakler (IHK)

Immobilienbewerter (IHK)

Autorenprofil ansehen

Struktur im Hintergrund. Verantwortung im Vordergrund.

Unverbindlich. Persönlich. Vertraulich.

Unterschrift Christoffer Davis

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Kontakt

Sprechen Sie uns an

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und beraten Sie gerne persönlich.

Adresse Rathsbergstraße 70, 90411 Nürnberg
Telefon 0911 88183996
WhatsApp schreiben

Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Nachricht senden

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Ihre Daten werden vertraulich behandelt.