Notarkosten beim Immobilienkauf in Nürnberg 2026

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Notarkosten beim Immobilienkauf in Nürnberg 2026

24. Februar 2026 · 8 Min. Lesezeit

Wer in Nürnberg, Fürth oder Erlangen eine Immobilie kauft oder verkauft, begegnet spätestens beim Notartermin einer Kostenstruktur, die viele Beteiligte überrascht. Die Notarkosten beim Immobilienkauf sind gesetzlich geregelt, nicht verhandelbar und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Wer frühzeitig versteht, welche Kostenblöcke auf welche Partei entfallen, kann seine Finanzplanung realistisch aufstellen und vermeidet unangenehme Überraschungen auf dem Weg zum Grundbucheintrag.

Die Nebenkosten einer Immobilientransaktion in Nürnberg 2026 bewegen sich insgesamt – also Notar, Grundbuchamt und Grunderwerbsteuer zusammengerechnet – in einer Größenordnung von fünf bis sechs Prozent des Kaufpreises. Der Anteil von Notar und Grundbuchamt liegt dabei typischerweise zwischen eineinhalb und zwei Prozent. Diese Werte sind Erfahrungsgrößen aus der Metropolregion; der individuelle Betrag hängt vom Kaufpreis, der Komplexität der Transaktion und dem Umfang der notariellen Leistungen ab.

Wer zahlt was: Die gesetzliche Verteilung der Notarkosten

Das GNotKG schreibt keine starre Parteienzuordnung für alle Kostenpositionen vor. Die Verteilung ergibt sich aus der Beurkundungspraxis und dem Kaufvertrag. In der Nürnberger Notarpraxis hat sich jedoch eine klare Konvention herausgebildet, die in nahezu allen Transaktionen gilt, ob es sich um eine Eigentumswohnung in St. Johannis, ein Einfamilienhaus in Mögeldorf oder eine Doppelhaushälfte in Fürth-Nordstadt handelt.

Der Käufer trägt die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung und die Eintragungsgebühren des Grundbuchamts. Das umfasst die Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag einschließlich Auflassung, die Beglaubigungsgebühren für ergänzende Erklärungen, die Gebühr für die Eintragung der Auflassungsvormerkung sowie die Eigentumsumschreibungsgebühr. Diese Kostenpositionen bilden den größten Block der Transaktionsnebenkosten.

Der Verkäufer trägt dagegen die Kosten der Löschung bestehender Belastungen. Wenn auf der Immobilie noch eine Grundschuld für ein Bankdarlehen eingetragen ist, das vor dem Verkauf abgelöst wird, fallen für die Löschungsbewilligung der Bank und den Löschungsantrag beim Grundbuchamt Gebühren an, die nach der Marktkonvention der Verkäufer übernimmt. Diese Kosten richten sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld, nicht nach dem tatsächlich noch valutierenden Darlehen. Bei älteren Objekten in Maxfeld oder in der Erlanger Stadtmitte, wo Grundschulden über Jahrzehnte aufgebaut wurden, kann diese Position durchaus spürbar sein.

Beide Parteien sind für die auf sie entfallenden Kosten gesetzlich als Gesamtschuldner verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Kaufvertrag wird diese Aufteilung jedoch regelmäßig schriftlich festgehalten, sodass jede Partei weiß, welche Rechnung sie zu begleichen hat.

Grunderwerbsteuer in Bayern 2026: Der größte Kostenblock für Käufer

Neben den Notarkosten ist die Grunderwerbsteuer der gewichtigste Posten in der Nebenkostenrechnung des Käufers. Bayern hat den Steuersatz seit seiner Einführung auf Bundesebene nicht angehoben: Er beträgt weiterhin 3,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Damit gehört der Freistaat zu den wenigen Bundesländern, die den Steuersatz nicht auf fünf oder mehr Prozent erhöht haben.

Die Grunderwerbsteuer wird auf Basis des im notariellen Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises berechnet und vom zuständigen Finanzamt – in Nürnberg das Finanzamt Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd oder das Finanzamt Erlangen je nach Lage des Objekts – nach dem Notartermin festgesetzt. Erst nach Zahlung der Steuer stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist. Die Fristen sind strikt: Wer mit der Zahlung in Verzug gerät, blockiert den gesamten Vollzug.

Für Käufer von Eigentumswohnungen in Erlangen-Stadtmitte oder von Mehrfamilienhäusern in St. Johannis gilt die gleiche Bemessungsgrundlage. Es gibt keine regionalen Ausnahmen innerhalb Bayerns. Bewegliches Zubehör wie eine Einbauküche oder Gartenmöbel kann unter bestimmten Voraussetzungen separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden, sofern dies marktüblichen Werten entspricht und klar vom Kaufpreis getrennt ist. Dieser Punkt sollte im Vorfeld mit dem beurkundenden Notar geklärt werden.

Grundbuchkosten: Der oft unterschätzte zweite Posten

Das Grundbuchamt erhebt eigene Gebühren für alle Eintragungsvorgänge. Diese Kosten sind getrennt von den Notargebühren, folgen aber ebenfalls dem GNotKG-Rahmen. Zur Eintragungsgebühr für die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung kommen gegebenenfalls Gebühren für die Eintragung einer Grundschuld hinzu, wenn der Käufer die Immobilie fremdfinanziert.

Eine Grundschuldeintragung zugunsten der finanzierenden Bank löst sowohl eine Notargebühr für die Beurkundung der Grundschuldbestellungsurkunde als auch eine Grundbuchgebühr für die Eintragung aus. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer, da er das Darlehen aufnimmt und die Grundschuld zu seinen Gunsten bestellt. In der Gesamtrechnung erhöht eine Fremdfinanzierung die Notarnebenkosten spürbar, was Käufer bei der Budgetplanung für ein Haus in Nürnberg-Mögeldorf oder eine Kapitalanlage in Fürth-Nordstadt einplanen sollten.

Das Grundbuchamt Nürnberg, das Amtsgericht Fürth und das Amtsgericht Erlangen arbeiten mit unterschiedlichen Auslastungsgraden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Bearbeitungszeiten je nach Quartal und Antragsvolumen stark variieren können. Eine bankenreife Objektakte, die alle erforderlichen Unterlagen vollständig und vorbereitend enthält, kann die Bearbeitungszeit am Grundbuchamt nicht direkt verkürzen, aber sie verhindert Rückfragen und Nachforderungen, die den Prozess zusätzlich verlangsamen.

Notarkosten in der Kaufpreisverhandlung: Wie wird das berücksichtigt?

Professionelle Käufer in der Metropolregion Nürnberg rechnen die Transaktionsnebenkosten von Anfang an in ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung ein. Das ist in Gesprächen mit institutionellen Investoren und gut vorbereiteten Privaterwerbern die Regel. Für Verkäufer ergibt sich daraus eine wichtige Erkenntnis: Ein Käufer, der die Nebenkosten kennt und einkalkuliert, verhandelt über den Nettokaufpreis – also den Betrag, den der Verkäufer erhält – mit einem klaren Blick auf den Gesamtaufwand seiner Investition.

In der diskreten Verhandlungsführung mit vorqualifizierten Kaufinteressenten aus dem Inner Circle unseres Netzwerks beobachte ich, dass ein realistisch einkalkulierter Nebenkostenblock die Verhandlung vereinfacht, nicht kompliziert. Wenn beide Parteien wissen, welche Kosten anfallen und wer sie trägt, entsteht keine Dynamik, in der der Verkäufer als letzter Schritt der Verhandlung mit der Bitte konfrontiert wird, Löschungskosten zu übernehmen, obwohl dies nie Teil des kalkulierten Kaufpreises war.

Die Preisarchitektur eines Verkaufsobjekts in der Nürnberger Südstadt oder im Fürther Rednitztal enthält implizit immer eine Erwartungshaltung beider Parteien an die Nebenkosten. Wer als Verkäufer hier mit einem professionell aufgestellten Vermarktungspartner in die Verhandlung geht, sichert sich die Position der Stärke – mit klarem Überblick, welche Kostenpositionen zum Verhandlungsgegenstand gehören und welche nicht.

Warum Vorbereitung die Notarkosten nicht erhöht, aber den Prozess beschleunigt

Die Notargebühren nach GNotKG sind nicht reduzierbar und nicht verhandelbar. Keine Vorbereitung der Welt ändert den Gebührentatbestand oder den Ansatz des Wertgebührenrahmens. Was Vorbereitung jedoch leistet, ist die Eliminierung von Leerlaufzeiten, die Transaktionen in Nürnberg, Erlangen oder Fürth häufig verzögern.

Eine vollständige, bankenreife Objektakte enthält unter anderem den aktuellen Grundbuchauszug, alle relevanten Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum, Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung und – entscheidend für den Vollzug – die Löschungsbewilligung der finanzierenden Bank für bestehende Grundschulden. Wenn der Notar bereits zum Beurkundungstermin auf vollständige Unterlagen zurückgreifen kann, stellt er die Fälligkeitsmitteilung schneller aus. Der Käufer zahlt schneller. Der Verkäufer empfängt den Kaufpreis früher. Das Grundbuchamt kann den Vollzug ohne Rückfragen abschließen.

Diese Beschleunigung ist keine Marketingaussage, sondern mathematische Konsequenz: Jede fehlende Unterlage kostet mindestens eine Woche Bearbeitungszeit, oft mehr. In einem Markt wie der Nürnberger Metropolregion, in dem die Entscheidungsreife eines Käufers mit einer konkreten Finanzierungszusage verbunden ist, die eine begrenzte Gültigkeit hat, kann eine verzögerte Fälligkeitsmitteilung tatsächlich zur Gefährdung einer Transaktion führen.

Das zweistufige Vermarktungssystem von Davis & Partner setzt die Objektvorbereitung deshalb an den Anfang, nicht ans Ende: Die bankenreife Objektakte liegt vor, bevor der erste Kaufinteressent das Objekt besichtigt. Die Marktvalidierung des Kaufpreises erfolgt auf Basis vollständiger Grundlagen. Das beschleunigt den Weg von der Besichtigung zum Notartermin erheblich.

Wer vor dem Verkauf eines Hauses in Nürnberg oder einer Eigentumswohnung in der Erlanger Stadtmitte wissen möchte, wie der Weg zur Vermarktung konkret aussieht, kann dies im Rahmen einer unverbindlichen Ersteinschätzung klären.

Häufige Fragen zu Notarkosten beim Immobilienkauf in Nürnberg

Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienkauf in Nürnberg ungefähr? Die Notargebühren allein bewegen sich typischerweise zwischen einem und eineinhalb Prozent des Kaufpreises. Zusammen mit den Grundbuchgebühren ergibt sich ein Gesamtblock von eineinhalb bis zwei Prozent. Diese Werte gelten als Orientierungsgrößen; der exakte Betrag hängt vom Kaufpreis und dem Umfang der notariellen Leistungen ab, insbesondere davon, ob eine Grundschuld beurkundet und eingetragen werden muss.

Wer zahlt den Notar beim Hauskauf: Käufer oder Verkäufer? In der Nürnberger Praxis trägt der Käufer die Beurkundungskosten für den Kaufvertrag sowie alle Eintragungsgebühren für die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung. Der Verkäufer trägt die Kosten der Löschung bestehender Grundschulden. Diese Aufteilung ist Marktstandard, wird aber im Kaufvertrag schriftlich festgehalten.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern 2026? Bayern erhebt weiterhin einen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent auf den beurkundeten Kaufpreis. Damit gehört Bayern zu den Bundesländern mit dem niedrigsten Steuersatz. Die Steuer wird nach dem Notartermin vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und muss vor der Eigentumsumschreibung gezahlt werden.

Fallen Notarkosten auch für die Grundschuld an? Ja. Wer die Immobilie fremdfinanziert, benötigt eine notariell beurkundete Grundschuld zugunsten der Bank. Dafür entstehen eine eigene Notargebühr für die Beurkundung der Grundschuldbestellungsurkunde und eine Grundbuchgebühr für die Eintragung. Diese Kosten trägt der Käufer. Sie erhöhen die Gesamtnebenkosten im Vergleich zu einem Barkauf spürbar.

Kann ich Notarkosten steuerlich absetzen? Für Kapitalanleger, die die Immobilie vermieten, sind die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten Teil der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung (AfA) und damit steuerlich relevant. Für selbst genutztes Wohneigentum sind sie im Regelfall nicht direkt absetzbar. Bei spezifischen steuerlichen Fragen sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Was passiert, wenn der Käufer die Grunderwerbsteuer verspätet zahlt? Das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach vollständiger Zahlung aus. Ohne diese Bescheinigung kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vornehmen. Eine verspätete Zahlung blockiert damit den gesamten Vollzug und kann – wenn der Käufer eine befristete Finanzierungszusage hat – die gesamte Transaktion gefährden.

Kann ich als Verkäufer die Löschungskosten für meine alte Grundschuld vermeiden? Die Grundschuld muss im Zuge des Verkaufs gelöscht werden, da kein Käufer eine nicht valutierend gesicherte Grundschuld des Vorbesitzers im Grundbuch akzeptiert. Die Löschungskosten lassen sich nicht vermeiden, wohl aber frühzeitig kalkulieren. Wer die Höhe der eingetragenen Grundschuld kennt, kann die Löschungsgebühren nach dem GNotKG-Rahmen im Vorfeld grob abschätzen und in die Nettokaufpreisberechnung einbeziehen.

Hinweis zum Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen, Einschätzungen und rechtlichen Hinweise dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine verbindliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte.

Die dargestellten Inhalte ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Insbesondere bei Fragen zu Immobilienverkäufen, Vertragsgestaltung oder steuerlichen Auswirkungen empfehlen wir ausdrücklich, einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.

Aufgrund der Komplexität und der sich stetig verändernden Rechtslage kann jeder Einzelfall unterschiedlich zu bewerten sein. Die bereitgestellten Informationen können daher keine individuelle Lösung abbilden.

Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Vermittlung eines passenden Rechtsanwalts oder Fachberaters. Sprechen Sie uns hierzu jederzeit an.

Christoffer Davis

Christoffer Davis

Immobilienmakler (IHK)

Immobilienbewerter (IHK)

Struktur im Hintergrund. Verantwortung im Vordergrund.

Unverbindlich. Persönlich. Vertraulich.

Unterschrift Christoffer Davis

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