Fallbericht #106 · Einwertung & Markt
Unbebautes Baugrundstück im Raum Nürnberg: Bewertung als Grundlage für den Verkauf
Fallzeitraum: 1. Quartal 2026
Der Fall in Kürze
Ein Eigentümer wollte ein unbebautes Grundstück im Raum Nürnberg verkaufen und brauchte vorher eine belastbare Marktwerteinschätzung. Dafür mussten aktuelle Bodenrichtwerte, die Frage der Bebaubarkeit und die konkrete Ausnutzbarkeit der Parzelle zusammengeführt werden. Vermessungsingenieure und Baurechtsfachleute aus dem Partnernetzwerk prüften die Ausnutzbarkeit, Davis & Partner verband die Ergebnisse mit einer Vergleichsanalyse des Marktes. Mit dieser Bewertung als Verhandlungsgrundlage wurden Bauinteressenten gezielt angesprochen. Aus zwei qualifizierten Kaufangeboten entstand ein Verkauf zum Zielpreis.
Der Fall auf einen Blick
- Fallnummer
- #106
- Objektregion
- Raum Nürnberg
- Immobilie
- Unbebautes Baugrundstück
- Besondere Aufgabe
- Bodenrichtwerte, Bebaubarkeit und Ausnutzbarkeit der Parzelle in einer Wertaussage zusammenführen
- Leistungen
- Marktwerteinschätzung mit Vergleichsanalyse, Prüfung der Ausnutzbarkeit durch Vermessungsingenieure und Baurechtsfachleute aus dem Partnernetzwerk, diskrete Direktansprache, Verhandlungsführung
- Kaufangebote
- Zwei qualifizierte Kaufangebote
- Zeitspanne
- Bisher veröffentlichte Angabe: Transaktion abgeschlossen in elf Wochen; Endpunkt in dieser Fassung nicht näher bestimmt
- Fallzeitraum
- 1. Quartal 2026
- Ergebnis
- Bewertung als Verhandlungsgrundlage; Verkauf zum Zielpreis.
Ausgangslage und Verkaufsziel
Der Eigentümer eines unbebauten Grundstücks im Raum Nürnberg wollte verkaufen. Vorher brauchte er eine Marktwerteinschätzung, auf die er sich in den Verhandlungen stützen konnte.
Bei einem Baugrundstück hängt der Wert von mehreren Faktoren ab. In diesem Fall waren die aktuellen Bodenrichtwerte, die Frage der Bebaubarkeit nach § 34 BauGB und die tatsächliche Ausnutzbarkeit der Parzelle zusammenzuführen. Eine grobe Schätzung hätte entweder zu einem Preisabschlag geführt oder zu Erwartungen, die sich in den Verhandlungen nicht halten lassen.
Tatsächlich erbrachte Leistungen
Prüfung der Ausnutzbarkeit
Unabhängige Vermessungsingenieure und Baurechtsfachleute aus dem Partnernetzwerk prüften, wie die Parzelle rechtlich ausgenutzt werden kann, und ordneten die Ergebnisse in die Bodenrichtwerte ein. Diese Einschätzung bezog sich auf dieses Grundstück. Eine Bauvoranfrage oder Baugenehmigung ersetzt sie nicht.
Bewertung und Objektunterlagen
Davis & Partner führte die baurechtliche Einordnung und eine Vergleichsanalyse des Marktes in einer Objektakte zusammen. Sie war für die Prüfung durch Kaufinteressenten und deren Finanzierungspartner aufbereitet.
Ansprache und Verhandlung
Christoffer Davis koordinierte das Mandat und führte die Verhandlungen. Angesprochen wurden gezielt Interessenten mit konkreter Bau- und Finanzierungsabsicht. Grundlage aller Preisgespräche waren die dokumentierten Zahlen der Bewertung.
Ablauf und Zeitbezug
Der dokumentierte Ablauf führte von der Prüfung der Ausnutzbarkeit über die Wertherleitung und die Objektakte zur Ansprache der Interessenten und zur Verhandlung. Die bisher veröffentlichte Zeitangabe lautet „Transaktion abgeschlossen in elf Wochen“. Welcher Schritt das Ende dieser Spanne markiert, ist in dieser Fassung nicht näher bestimmt.
Ergebnis und Grenzen der Übertragbarkeit
Das Grundstück wurde zum Zielpreis verkauft. In den Verhandlungen ging es vor allem um die Abwicklung und kaum um den Preis, weil die Wertherleitung für die Interessenten nachvollziehbar dokumentiert war.
Für andere Grundstücke lässt sich daraus weder ein Preis noch ein Verlauf ableiten. Bebaubarkeit und Ausnutzbarkeit sind bei jeder Parzelle neu zu prüfen. Eine Marktwerteinschätzung ist auch keine verbindliche Aussage darüber, was die Bauaufsicht später genehmigt.
Was Eigentümer in vergleichbarer Situation mitnehmen können
Bei Baugrundstücken entscheidet die Frage, was gebaut werden darf, maßgeblich über den Preis. Eigentümer sollten sie vor dem Verkauf fachlich klären lassen und die Ergebnisse so dokumentieren, dass Kaufinteressenten sie prüfen können. Mehr zum Vorgehen beim Grundstücksverkauf in Nürnberg und zur Immobilienbewertung finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
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