Baugrundstück mit fundierter Bodenwertermittlung
Fallbericht #106 · Einwertung & Markt · 2026-Q1
Eckdaten der Transaktion
- Mikrolage
- Raum Nürnberg
- Objekttyp
- Baugrundstück
- Komplexitätsachse
- Bodenwertermittlung · anspruchsvolles Baurecht
- Verfahrensdauer
- Transaktion abgeschlossen in 11 Wochen
- Bieterverfahren
- Diskrete Direktansprache · 2 qualifizierte Kaufangebote
- Resultat
- Verkauf zum Zielpreis realisiert
1. Die Ausgangslage und rechtliche Hürde
Ein Eigentümer hielt ein unbautes Areal im Raum Nürnberg und benötigte vor der Veräußerung eine verlässliche, exakte Marktwerteinschätzung. Die Schwierigkeit lag in der Verschränkung mehrerer Faktoren: Aktuelle Bodenrichtwerte, die Frage der Bebaubarkeit nach Paragraph 34 BauGB und die konkrete Ausnutzbarkeit der Parzelle mussten in eine belastbare Wertaussage zusammengeführt werden. Eine grobe Schätzung hätte entweder zu einem Preisabschlag oder zu unrealistischen Verhandlungserwartungen geführt. Davis & Partner übernahm das Mandat mit dem Ziel, eine Wertermittlung vorzulegen, die in Verhandlungen mit Bauinteressenten und Entwicklern mathematisch unumstößlich verteidigt werden kann.
2. Die strategische Umsetzung
Christoffer Davis koordinierte das Mandat und steuerte die Verhandlungen. Unabhängige Vermessungsingenieure und Baurechtsexperten aus dem Spezialisten-Netzwerk prüfen die rechtliche Ausnutzbarkeit der Parzelle und ordneten die Ergebnisse in die Bodenrichtwertstruktur ein. Die Bewertung floss in eine bankenreife Objektakte, die sowohl die rechtliche Einordnung nach Paragraph 34 BauGB als auch die marktseitige Vergleichsanalyse enthielt. Die Verhandlungen mit Kaufinteressenten wurden ausschließlich auf Basis dieser dokumentierten Zahlen geführt, sodass Preisdiskussionen nicht in Spekulation, sondern in nachvollziehbare Faktenlage zurückgespielt wurden. Das zweistufige Vermarktungssystem stellte sicher, dass nur Interessenten mit konkreter Bau- und Finanzierungsabsicht in den engeren Kreis gelangten. Die Preisarchitektur wurde so aufgebaut, dass der ermittelte Bestpreis Verhandlungsgrundlage und Zielwert gleichermaßen war.
3. Der Vermarktungserfolg
Das Grundstück wurde im direkten Anschluss zum ermittelten Bestpreis veräußert. Für den Verkäufer entstand wirtschaftliche Sicherheit, weil der erzielte Preis exakt der vorgelegten Wertermittlung entsprach. Die Verhandlungen mussten nicht über den Preis, sondern nur über die Abwicklungsdetails geführt werden.
Die Bewertung war so klar dokumentiert, dass die Verhandlung in ruhiger Atmosphäre ablaufen konnte.
Hinweis zu Anonymisierung und diskreter Mandatsführung. Alle Transaktionsberichte sind zum Schutz der Privatsphäre vollständig anonymisiert; personenbezogene Daten, exakte Adressen und Eigentümernamen wurden modifiziert. Kennzahlen werden ausschließlich als kaufmännisch gerundete Bandbreiten dargestellt. Die Veröffentlichung erfolgt mit ausdrücklicher Einwilligung der beteiligten Parteien.
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