Scheidungsimmobilie mit internationalem Gerichtsstand
Fallbericht #101 · International & Distanz · 2025-Q3
Eckdaten der Transaktion
- Mikrolage
- Region Nürnberg
- Objekttyp
- Scheidungsimmobilie, freistehendes Wohnhaus
- Komplexitätsachse
- Scheidung · internationaler Gerichtsstand · anwaltliche Intermediation
- Verfahrensdauer
- Beurkundung innerhalb von 12 Wochen
- Bieterverfahren
- Selektive Direktansprache · 3 qualifizierte Kaufangebote
- Resultat
- Erlös 9 % über Initialwert
1. Die Ausgangslage und rechtliche Hürde
Ein in akutem Streit stehendes Ehepaar mit Wohnsitz in England hielt ein hochwertiges Einfamilienhaus in der Region Nürnberg. Die persönliche Kommunikation zwischen den Eheleuten war vollständig blockiert, sodass jeglicher Schriftverkehr ausschließlich über die jeweils beauftragten britischen Kanzleien laufen durfte. Hinzu kam die Anforderung des deutschen Beurkundungsrechts: Der Kaufvertrag muss vor dem Notar verlesen und in vollem Umfang verstanden werden. Die Sprachbarriere musste daher rechtssicher überwunden werden, ohne dass die Mandanten in den eigentlichen Konflikt zurückgezogen wurden. Davis & Partner übernahm das Mandat unter der Prämisse, den gesamten Prozess so zu strukturieren, dass die Eheleute den Beurkundungstermin gemeinsam und konfliktfrei absolvieren konnten.
2. Die strategische Umsetzung
Christoffer Davis führte das Mandat persönlich und korrespondierte ausschließlich über die beauftragten Kanzleien in Großbritannien. Die Objektvorbereitung erfolgte vollständig aus der Ferne über das interne Backoffice. Für die rechtssichere Verlesung des Kaufvertrags koordinierte die Kanzlei in bewährter Kooperation mit der Dolmetscherzentrale Nürnberg einen gerichtlich beeidigten Dolmetscher, der die komplexen deutschen Vertragsklauseln wörtlich übertrug. Die operative Abwicklung im Hintergrund flankierte ein Spezialisten-Netzwerk aus Notariats-Fachkräften und Bonitätsprüfern. Parallel wurde eine bankenreife Objektakte aufgebaut, die Marktvalidierung erfolgte auf Basis der regional vergleichbaren Verkaufsdaten. Das zweistufige Vermarktungssystem von Davis & Partner sorgte dafür, dass die Käuferpartei bereits mit vollständiger Entscheidungsreife in den Termin ging, ohne dass die Mandanten in operative Detailfragen einbezogen werden mussten.
3. Der Vermarktungserfolg
Die Veräußerung wurde rechtssicher und zum avisierten Zielpreis notariell beurkundet. Das Ehepaar reiste lediglich ein einziges Mal an, der Beurkundungstermin verlief geordnet und vollumfänglich übersetzt. Aus Sicht der beteiligten Kanzleien war das Mandat ohne Folgekorrektur abschließbar, da die Preisarchitektur und die Vertragsstruktur von Beginn an klar definiert waren.
Die geordnete Abwicklung allein über unsere Kanzleien hat uns einen Konflikt erspart, den wir nicht mehr führen wollten.
Hinweis zu Anonymisierung und diskreter Mandatsführung. Alle Transaktionsberichte sind zum Schutz der Privatsphäre vollständig anonymisiert; personenbezogene Daten, exakte Adressen und Eigentümernamen wurden modifiziert. Kennzahlen werden ausschließlich als kaufmännisch gerundete Bandbreiten dargestellt. Die Veröffentlichung erfolgt mit ausdrücklicher Einwilligung der beteiligten Parteien.
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