Fallbericht #102 · International & Distanz

Geerbte Eigentumswohnung in Nürnberg: Verkauf für eine Erbin in den USA ohne Anreise begleitet

Fallzeitraum: 2. Quartal 2025

Der Fall in Kürze

Eine Alleinerbin mit Wohnsitz in Florida erbte eine Eigentumswohnung in Nürnberg und wollte sie verkaufen, ohne nach Deutschland zu reisen. Davis & Partner übernahm Einwertung, Vermarktung und die organisatorische Abstimmung mit den beteiligten Stellen. Die Wohnung wurde ohne öffentliches Inserat vorqualifizierten Käufern angeboten; es gingen zwei geprüfte Gebote ein. Die Käuferseite beurkundete in Nürnberg, die notarielle Mitwirkung der Erbin erfolgte aus den USA in Abstimmung mit dem beurkundenden Notariat. Eine Anreise der Erbin war nicht erforderlich.

Der Fall auf einen Blick

Fallnummer
#102
Objektstandort
Nürnberg
Immobilie
Geerbte Eigentumswohnung
Verkäuferseite
Alleinerbin mit Wohnsitz in Florida, USA
Leistungen
Einwertung, Vermarktung ohne öffentliches Inserat, Abstimmung zwischen Erbin, Käuferseite und Notariat
Kaufangebote
Zwei geprüfte Gebote
Notarieller Ablauf
Beurkundung durch die Käuferseite in Nürnberg; notarielle Mitwirkung der Erbin aus den USA in Abstimmung mit dem beurkundenden Notariat
Zeitspanne
Bisher veröffentlichte Angabe: Beurkundung in 14 Wochen; Startbezug und Bezug zur Mitwirkung der Erbin in dieser Fassung nicht näher bestimmt
Fallzeitraum
2. Quartal 2025
Ergebnis
Verkauf aus den USA begleitet; ohne Anreise der Erbin.

Ausgangslage und Verkaufsziel

Eine Alleinerbin mit dauerhaftem Wohnsitz in Florida erbte eine Eigentumswohnung in Nürnberg. Eine Reise nach Deutschland war für sie beruflich und organisatorisch nicht möglich. Trotzdem musste der Verkauf die Form einhalten, die das deutsche Recht vorschreibt: einen notariell beurkundeten Kaufvertrag.

Zugleich brauchte die Erbin eine realistische Einschätzung des Werts, die auch als Orientierung für die steuerliche Einordnung des Erbes dienen sollte. Ziel war, Bewertung, Vermarktung und Beurkundung so zu verbinden, dass die Erbin den Verkauf aus Florida verfolgen und steuern konnte, ohne vermeidbare Verzögerungen bei Grundbuch oder Käuferfinanzierung.

Tatsächlich erbrachte Leistungen

Einwertung

Am Anfang stand eine Einwertung der Wohnung auf Basis des Nürnberger Marktes. Für die Erbin war sie Grundlage der Preisentscheidung und Orientierung für die steuerliche Einordnung. Ob eine Maklereinwertung gegenüber dem Finanzamt als Wertnachweis genügt, ist eine Frage für den Steuerberater; im Einzelfall kann dafür ein gesondertes Gutachten nötig sein.

Vermarktung an vorqualifizierte Käufer

Die Wohnung wurde nicht öffentlich inseriert, sondern gezielt im Nürnberger Markt angeboten. In den Verkaufsprozess gelangten nur Interessenten, deren Finanzierung geklärt war. Es gingen zwei geprüfte Gebote ein.

Abstimmung über die Distanz

Christoffer Davis betreute das Mandat persönlich und hielt die Verbindung zwischen der Erbin, der Käuferseite und dem Notariat. Die Käuferseite beurkundete den Kaufvertrag in Nürnberg. Die notarielle Mitwirkung der Erbin erfolgte aus den USA in Abstimmung mit dem beurkundenden Notariat. Formvorschriften und Fristen wurden mit international erfahrenen Rechtsfachleuten aus dem Partnernetzwerk abgestimmt. Die rechtliche Gestaltung lag beim Notariat und bei diesen Fachleuten, nicht beim Makler.

Ablauf und Zeitbezug

Die bisher veröffentlichte Zeitangabe lautet „Beurkundung in 14 Wochen“. Ab welchem Zeitpunkt gemessen wurde und wie sich die Angabe zur notariellen Mitwirkung der Erbin aus den USA verhält, ist in dieser Fassung nicht näher bestimmt. Kaufpreiszahlung und Übergabe sind darin nicht enthalten.

Ergebnis und Grenzen der Übertragbarkeit

Die Wohnung wurde verkauft, ohne dass die Erbin nach Deutschland reisen musste. Sie konnte den Verkauf aus Florida verfolgen und die nötigen Entscheidungen von dort treffen.

Welche notarielle Form bei Beteiligten im Ausland passt, hängt vom Einzelfall, vom Aufenthaltsland und von den Vorgaben des beurkundenden Notariats ab. Der hier gewählte Weg ist keine Standardlösung für jeden Auslandsfall. Steuerliche Fragen zum Erbe gehören zum Steuerberater.

Was Eigentümer in vergleichbarer Situation mitnehmen können

Erben im Ausland sollten früh mit dem Notariat klären, wie ihre Mitwirkung am Kaufvertrag aussehen kann und welche Schritte dafür im Aufenthaltsland nötig sind. Postwege und Termine bei ausländischen Stellen brauchen Zeit und gehören in die Planung. Die praktische Seite des Verkaufs vor Ort, also Unterlagen, Einwertung, Besichtigungen und Käuferprüfung, kann ein Makler in Nürnberg übernehmen. Weitere Informationen bieten die Seiten zur geerbten Immobilie in Nürnberg und zum Immobilienverkauf aus dem Ausland.

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